Satzung
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen yourplace
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Ortenberg.
§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 (Gemeinnützigkeit)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, im Sinne des Abschnitts “ Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
§ 4 (Zweck des Vereins)
Zweck des Vereins ist die Förderung und Stärkung der Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, sowie die Unterstützung und Beratung von Leistungserbringern bei der Weiterentwicklung von Angeboten zur Verbesserung der Lebenssituation von Behinderung Betroffener. Der Verein verfolgt die Ziele der Förderung der Selbsthilfe in der Bewältigung aller mit der Behinderung einhergehenden Lebensbeeinträchtigungen und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke yourplace e.V. fördert und stärkt die Selbsthilfe von Behinderung betroffener Menschen. Damit verbunden ist der Austausch, die Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Selbsthilfegruppen/Vereinen und professionellen Leistungserbringern zur besseren Vermittlung und Vernetzung der Angebote um die Auswirkungen der Behinderung in den Bereichen Arbeit, Freizeit und Wohnen zu verbessern, bzw. zu mildern. Yourplace e.V. entwickelt und fördert Strukturen, die den betroffenen Menschen oder seine Angehörigen stärken eigenverantwortlich im Sinne des Inklusionsgedankens handeln zu können.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
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Förderung des Austausches von Behinderung betroffener Menschen und ihrer Angehörigen
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Vernetzung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, sowie professionellen Leistungserbringern
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Beratung von Behinderung betroffener Menschen und Ihrer Angehörigen
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Entwicklung neuer Angebotsstrukturen unter Beteiligung der Betroffenen, bzw. der Angehörigen
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Öffentliche Veranstaltungen, wie Kurse, Vorträge und Fachtagungen mit dem Zweck, Inklusion ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, Eigenverantwortung zu ermöglichen.
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Infrastrukturelle Hilfe über Nutzungsmöglichkeit der Gruppenräume von yourplace e.V. für Selbsthilfegruppen
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Einrichtung eines Netzwerkes „Inklusion in Hessen“
Yourplace e.V. versteht sich als Verein zur Stärkung der Motivation. Eigenverantwortung und gegenseitigen freiwilligen Hilfe. Er übernimmt die Funktion, Wege aufzuzeigen im System der gesundheitsbezogenen und sozialen Unterstützungsangebote. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft...weiter lesen